Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO soll die Mängelfreiheit ihres Fahrzeugs sicherstellen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und stellt sicher, dass die Abgaswerte innerhalb der Abgasnorm bleiben.
Wir bieten Ihnen täglich TÜV und Dekra Abnahmen an.
Falls ihr Fahrzeug bei der HU Mängel aufweist, werden wir diese sofort, nach vorheriger Absprache mit ihnen, beheben.
So sparen Sie sich eine Nachuntersuchung und unnötige Kosten.